ADB:Karl Philipp (Kurfürst von der Pfalz)

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Artikel „Karl (III.) Philipp, Kurfürst von der Pfalz“ von Arthur Kleinschmidt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 331–336, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Karl_Philipp_(Kurf%C3%BCrst_von_der_Pfalz)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:04 Uhr UTC)
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Karl (III.) Philipp, Kurfürst von der Pfalz. Geboren als siebentes Kind des Kurfürsten Philipp Wilhelm von der Pfalz aus zweiter Ehe mit Elisabeth Amalie Magdalene von Hessen-Darmstadt am 4. November 1661 in Neuburg an der Donau, † am 31. December 1742. K. P. wurde zum geistlichen Berufe bestimmt, 1673 Domherr zu Köln, 1677 zu Salzburg, 1679 zu Mainz und 1677 Malteserritter. Doch hatte er einen entschieden weltlichen Sinn und namentlich große Vorliebe für den Militärstand. Seit der Vermählung seiner Schwester mit Kaiser Leopold I. lebte er oft in Wien und 1688 entsagte er allen geistlichen Pfründen, um Soldat zu werden; auch eröffnete ihm die Kinderlosigkeit seines regierenden Bruders Johann Wilhelm Aussichten auf den Kurhut. Er ging 1685 mit dem kaiserlichen Heere nach Ungarn, that sich 1686 bei der Belagerung von Ofen hervor und kämpfte in Ungarn mehrere Jahre gegen die Türken, wofür er bis zum kaiserlichen Generalfeldmarschall aufstieg. Der schöne Mann gefiel den Frauen gar wohl und heirathete in Berlin am 10. August 1688 die verwittwete Markgräfin Ludwig von Brandenburg, Prinzessin Louise Charlotte Radziwill (geb. am 27. Februar 1667), mit der er auf ihren Gütern in Schlesien und in Wien lebte, die ihm aber im vierten Wochenbette am 23. März 1695 entrissen wurde; von den Kindern starben das letzte sofort, zwei in früher Jugend und das überlebende heirathete den Erbprinzen von Pfalz-Sulzbach. Am 15. December 1701 schloß K. P. die zweite Ehe mit der Prinzessin Theresia Katharina Lubomirska in Krakau (geb. 1683), die am 17. Januar 1712 in Innsbruck starb, während ihr zwei Töchter im Tode vorausgegangen waren. Späterhin schloß er eine heimliche Ehe mit Gräfin Violanta Therese von Thurn und Taxis (geb. am 1. April 1683), die der Kaiser am 8. März 1733 zur Reichsfürstin erhob und die er erst nach ihrem Tode (2. November 1734) als legitime Gemahlin kundgab; sie scheint kinderlos geblieben zu sein. In Anerkennung der ihm geleisteten Dienste ernannte ihn sein kaiserlicher Verwandter 1706 zum Statthalter in Tirol und K. P. blieb bis Mai 1717 in Innsbruck, obgleich er am 18. Juni 1716 durch des Bruders Tod „Kurfürst von der Pfalz“ geworden war. Er wollte seinen verschuldeten Erblanden eine Zeit lang Erleichterung gönnen und sein Statthaltereinkommen noch genießen und bestellte eine Regierung in Düsseldorf, von der die verhaßtesten Kreaturen seines Vorgängers Johann Wilhelm ausgeschlossen wurden. Seine ersten Regentenschritte ließen ein goldenes Zeitalter für das gedrückte Pfälzer Land ahnen. Er reducirte die überflüssigen Beamtenstellen und machte manche Ersparnisse in Heer und Verwaltung, hob die ungemein verhaßte und drückende Accise und den Stempel am 2. November [332] 1716 auf, erklärte die verschleuderten Kammergüter wieder als zur Landeskasse gehörig und ihre Veräußerung für widerrechtlich, brachte 1717 das Jülich’sche Steuerwesen in bessere Ordnung, erleichterte die materiellen Lasten aller Unterthanen und gestattete den bedrängten Protestanten im Germersheimer Gebiete freie Religionsübung. Doch sollte die Zeit der Reformen bald enden. Im Mai 1717 traf K. P. in Neuburg ein, siedelte aber im November 1718 nach Heidelberg über. K. P. war genußsüchtig und frivol, neben großem Hange zu sinnlichen und weltlichen Vergnügungen im Banne strenger Bigoterie und priesterlichen Einflüssen unterworfen; die Jesuiten leiteten ihn und machten ihn unduldsam. Schon bei der Huldigung unterließ er es darum, die kirchlichen Rechte seiner protestantischen Unterthanen zu verbürgen, und einzelne Vorkommnisse bekundeten, wie wenig er geneigt sei, die Rechte der nichtkatholischen Pfälzer zu beobachten. Da der Gebrauch der Messe im Heidelberger Katechismus als vermaledeite Abgötterei bezeichnet war, befahl er entrüstet und ohne den Kirchenrath nur anzuhören durch Cabinetsordre im April 1719 die Wegnahme aller Exemplare des Katechismus, und die Amtleute kamen dem Befehle schleunigst nach. Eine vom Kirchenrathe veranstaltete Synode der reformirten Geistlichen und einige Kirchenräthe machten bei dem Kurfürsten vergebliche Vorstellungen gegen die Ordre. Dabei ging die katholische Reaction dreist im Oberamte Germersheim vor, die Protestanten bedrückend. Ein hochwichtiger Schritt auf der Bahn der Reaction war, daß K. P. vom Kirchenrathe am 29. August 1719 die Einräumung des Langhauses der Heiliggeistkirche in Heidelberg an die Katholiken forderte, wogegen die Reformirten das Material für einen anderen Kirchenbau geliefert bekommen sollten; er drohte mit sofortiger Besitzergreifung ohne diese Entschädigung, sobald die Reformirten sich nicht gutwillig fügten. Natürlich verweigerte der Kirchenrath entschieden die Abtretung und erklärte schließlich am 4. September 1719: es stehe gar nicht in seiner Macht, die bestehenden von Preußen 1705 mit Kurfürst Johann Wilhelm geschlossenen Religionsverträge einseitig aufzuheben. In brutalster Weise wurde hierauf die Kirche mit Gewalt weggenommen und die Chor und Schiff scheidende Mauer eingeschlagen. Da der Kirchenrath bei seinem Fürsten kein Gehör fand, wandte er sich an das Corpus Evangelicorum, und die protestantischen Reichsstände nahmen lebhaften Antheil an der Sache der Pfälzer Reformirten. Preußen, Hessen-Kassel, England, Holland, Schweden traten in diplomatische Unterhandlungen mit K. P.; die Sache bekam einen europäischen Charakter und K. P. stand mit dem Papste und den Jesuiten allein der allgemeinen Erbitterung gegenüber; selbst der Kaiser mißbilligte seine Gewaltschritte. Die Regierungen von Hannover, Preußen und Hessen griffen, da K. P. eigensinnig blieb, zu Repressalien gegen ihre katholischen Unterthanen und K. P. näherte sich nochmals seinem Kirchenrathe, aber umsonst. Er suchte mit Drohungen die Reformirten in Heidelberg zur Abtretung der Heiliggeistkirche gegen Entschädigung zu bewegen und erklärte, im Weigerungsfalle werde er die Residenz verlegen, alle Dikasterien nach Mannheim überführen, die Neckarbrücke abbrechen, die Stadt dem Oberamte einverleiben und so weit herunterbringen, daß Gras vor den Häusern wachse. Trotzdem beugten sich die wackeren Bürger nicht; in einer Bittschrift an den harten Herrn beriefen sie sich auf die Versprechungen und Privilegien, womit nach dem Kriege wieder Leute in die verödete Stadt gelockt worden seien, und auf die von K. P. selbst eröffneten glänzenden Hoffnungen. Aber erst ein scharfes kaiserliches Mandat an den Kurfürsten bewirkte, daß die Reformirten am 19. April 1720 die Kirche zurückerhielten und die Scheidemauer darin wieder aufgerichtet wurde; der Druck der fremden Gesandten auf K. P. war hierbei sehr von Belang. Preußen und Hessen-Kassel hatten gegen das Verbot des Heidelberger Katechismus protestirt; durch Edict vom [333] 16. Mai 1720 wurde sein Druck und Gebrauch wieder gestattet, doch mußten die Reformirten erklären, daß sie nur die Lehre und keine Person als abgötterisch bezeichneten und die anstößigen Ausdrücke in der 80. Frage des Buches mußten wegfallen. Um seine Drohungen gegen Heidelberg auszuführen, verlegte K. P. am 12. April 1720 seine Residenz für immer von da nach dem sumpfigen Mannheim, wo er im November einzog, nachdem er mehrere Monate in Schwetzingen verbracht. Nach Mannheim kamen im Mai und Juni 1720 die geheime Kanzlei, das Archiv, das kurfürstliche Hofgericht, die geistliche Administration und die kurpfälzische Regierung und am 2. Juli d. J. legte K. P. den Grundstein zu dem neuen Schlosse und der Hofkapelle. Aber die natürlichen Hülfsquellen der späteren Handelsstadt wurden von ihm nicht ausgebeutet; er schuf nur „steinerne Denkmale monarchischen Hochmuths“. Auch der Kirchenrath sollte nach Mannheim verlegt werden und mußte, wenn ihm auch dies auf seine dringenden Vorstellungen und auf das Verwenden des Corpus Evangelicorum erspart blieb, dreimal wöchentlich nach Mannheim zu den Sitzungen fahren. Zu den Bedrückungen der Reformirten, wodurch die Religionsdeclaration von 1705 (s. Johann Wilhelm) wiederholt gebrochen ward, kamen Beschwerden der Lutheraner gegen Reformirte und Katholiken; Chaos und Reaction zersetzten das Kirchenwesen. Es wurde von den protestantischen Reichsständen ein Bevollmächtigter in die Pfalz entsandt, eine Religionscommission trat ins Leben, beständig durch die jesuitische Regierung gehemmt, während der Kaiser drohende Rescripte an K. P. erließ; die kirchliche Unterdrückung wollte kein Ende nehmen. 1728 schloß die Religionscommission ihre erfolglosen Arbeiten. Die rechtlichen Besitzansprüche der Reformirten wurden nach wie vor mißachtet und der reformirte Kirchenrath wurde täglich zahmer und energieloser; auch die Lutheraner erlangten keine Abhülfe ihrer Beschwerden. Allmählich näherten sich Reformirte und Lutheraner einander, da sie einen gemeinsamen Bedrücker an K. P. hatten; die evangelische Kirche blieb gebeugt und beengt, und nur die Jesuiten konnten dem Kurfürsten den Beinamen Clemens verleihen. Verschärfte Censurgesetze erstickten die wissenschaftliche Regsamkeit im Lande; laut Edict vom Mai 1719 durfte nichts mehr ohne Erlaubniß der Regierung gedruckt werden; als officielles Organ gegenüber den die argen Zustände in der Pfalz berührenden fremdländischen Zeitungen erschien die Mannheimer Postzeitung. Das wissenschaftliche Leben im Lande zerfiel mit der Universität, an der die peripatetische Philosophie der Jesuiten überwucherte; in der philosophischen Facultät waren während Karl Philipps Regierung 30 jesuitische Docenten, in der theologischen vier: in ihren Disputirübungen griffen die Jesuiten wiederholt die Protestanten in verletzendster Weise an; die Reformirten wurden bei Anstellungen an der Universität vielfach zurückgesetzt. 1720 gründete K. P. auf Antrieb der Jesuiten das Karl’sche Convict, welches sie leiteten und das 1730 ins Leben trat. Für die Förderung der Wissenschaften geschah unter K. P. sehr wenig, nur nahm er die vom Professor der Geschichte in Heidelberg Haurisius gegründete pfälzische historisch-litterarische Gesellschaft am 15. März 1734 unter seinen Schutz; dieselbe wollte die deutsche Geschichtskunde befördern. Die Universität sank allmählich auf 18 Lehrer herab, von denen ein Drittel Jesuiten waren. Für ihren Orden that er ungemein viel, die einflußreichste Person bei Hofe war der Beichtvater, der Jesuit Staudacher; K. P. erbaute den Jesuiten prunkvolle Kirchen, stiftete ihnen Klöster, Schulen und ein gut dotirtes Seminar; die Jesuiten priesen ihn dafür in allen Zungen, so wenig preiswürdig er für sein unglückliches Volk war. Seine Neigung zu höfischer Pracht sprach sich in den prächtigen und kolossalen Bauten aus, mit denen er besonders Mannheim schmückte; hierfür brauchte er ungeheure Summen, die das Land liefern mußte. Als er am Abende seines Lebens 1736 aus Mannheim [334] in verständiger Weise eine freie Handelsstadt machen wollte, gelang ihm dies nicht. Ludwig XIV. war sein Vorbild, ihn beseelte eine eminente Meinung von seiner fürstlichen Stellung und sein Hofwesen wetteiferte mit den ersten Höfen Europas; sein Hofstaat konnte eine Armee genannt werden; Mannheim und Schwetzingen leuchteten weithin allen Schmarotzern und Müßiggängern entgegen; hier herrschte verschwenderische Pracht. Auch die Jagd wurde von K. P. in hohem Maße begünstigt, worunter der Bauersmann unsäglich litt; dies trug dazu bei, daß allein aus drei Oberämtern über 400 der wohlhabendsten Familien auswanderten. Eine fest geschlossene Bureaukratie lastete auf dem verarmenden Lande, nach oben duckend, nach unten druckend; die meisten Beamten waren arbeitslose Tagediebe. Die bedeutenderen Beamtenstellen wurden alle für Geld erblich, auch wurden Anwartschaften darauf verkauft. Die Verwaltung war wol die schlechteste in der Welt, die Justiz erbärmlich. Alle Steuern wuchteten auf den unteren Klassen; der Adel, der Klerus, die Beamten waren frei davon. K. P. war dem Kaiser wegen dessen Haltung in der Religionsfrage gram und trat darum gegen die habsburgischen Interessen auf. Er beendete den Jahrhunderte alten Streit mit Baiern und schloß mit Kurfürst Maximilian II. Maria Emanuel am 15. Mai 1724 in München den ersten bairisch-pfälzischen Familienpact und Erbvertrag: beide Häuser glichen den alten Streit über das Reichsvicariat aus und verabredeten, es künftig gemeinsam zu führen; überhaupt wollten sie in allen Interessen gemeinsam handeln, sich gegenseitig beschützen und nicht dulden, daß neue Kuren willkürlich geschaffen würden; beide Kurfürsten sollten je 8000 Mann zur Vertheidigung unterhalten und die ihnen verwandten Kurfürsten von Köln und Trier eine entsprechende Kriegsmacht aufstellen. K. P. dachte an die Vererbung von Jülich und Berg an das Sulzbacher Pfalzgrafenhaus, der bairische Kurfürst an Ansprüche auf österreichische Gebiete nach dem Tode Kaiser Karls VI.; dies führte beide hauptsächlich zusammen und hinter ihnen stand Frankreich, welches durch Baiern Pfalz genähert wurde. K. P. trat während dessen dem Wiener Vertrag vom 30. April 1725 mit dem Kaiser bei und dieser schloß mit ihm am 16. August 1726 eine Vereinbarung, worin den pfälzischen Agnaten der Besitz von Jülich und Berg garantirt wurde, während er Preußen Berg und Ravenstein am 12. October versprach. Schließlich mußte jedoch Karl VI. Farbe bekennen und Preußen oder Pfalz fallen lassen; er entschied sich für Preußen und suchte seit 1727 die Sulzbacher Agnaten zum Verzichte auf ihre Ansprüche an Berg um Geld zu bewegen; in einem geheimen Vertrage zu Berlin sagte er im December 1728 Berg, Ravenstein und Düsseldorf Preußen zu; später hoffte er, Preußen werde sich an Berg genügen lassen und Sulzbach könne man doch noch abfinden. Voll Mißtrauen gegen den Kaiser und erbittert auf Preußen schloß K. P. mit Frankreich und Baiern am 15. Febr. 1729 den hochverrätherischen Vertrag von Marly; Ludwig XV. übernahm die Garantie von Jülich und Berg, versprach Schutz und Neutralität im Kriege, und Baiern wie Pfalz entblödeten sich nicht zu geloben, sie wollten bei einem Reichskriege neutral bleiben, gegen einen solchen am Reichstage wirken und Kurköln nebst Kurtrier zu gleicher Neutralität bereden. Alsbald ging K. P. offen im Geiste Frankreichs vor. Auf dem Reichstage widersetzte er sich mit Baiern und Sachsen der Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. und im Reichskriege von 1734 blieb er geradezu neutral, während Kurbaiern sogar Truppen für Frankreich warb. Wie K. P. die Neutralität verstand, zeigte sich, als die Franzosen über den Rhein kamen; sie wurden mit offenen Armen empfangen, erhielten Bedürfnisse aller Art geliefert und durften ruhig passiren; den Deutschen hingegen wurde jeder Zutritt erschwert, man brach vor ihnen die Brücken ab und gab ihnen keinerlei Beisteuer. Die Folge dieser Haltung des [335] Kurfürsten war, daß sein Staat von den französischen und deutschen Truppen gleichmäßig bedrückt und verheert wurde und in die äußerste Noth gerieth. Während aber sein Volk darbte, schwelgte der gewissenlose Fürst 1734–35 an üppiger Tafel mit den französischen Generälen und verkaufte seinen Bauern die Früchte vom Felde weg an die Franzosen. Nach dem Tode des letzten Habsburgers führten K. P. und Karl Albrecht von Baiern seit 1740 gemeinsam das Reichsvicariat und K. P. löste während desselben 1741 von dem deutschen Orden das verpfändete Amt Boxberg wieder ein. Er unterstützte die Absichten Karl Albrechts auf den Kaiserthron, ging mit ihm und Ludwig XV. gegen das Haus Oesterreich und trat dem Nymphenburger Vertrage Frankreichs, Spaniens und Baierns gegen dasselbe im Juni 1741 bei. Trotzdem er früher so sehr von den Habsburgern ausgezeichnet worden war, verweigerte er Maria Theresia die Anerkennung in ihren Erbstaaten und bestritt ihr die Ausübung der böhmischen Kurstimme; den französischen Truppen gestattete er 1741 den Durchzug und gab ihnen Quartier. Für seine kräftige Hülfe zur Kaiserwahl gab ihm Kaiser Karl VII. die früher dem Hause zuständige Erztruchseßwürde des heiligen römischen Reichs 1742 zurück. In dem österreichischen Erbfolgekriege litten Oberpfalz und Neuburg sehr unter den Streifzügen der Panduren, während in Mannheim die Feste nie enden wollten. Da Karl Philipps Liebling, seine Tochter Elisabeth Auguste Sophie, 1728 und ihr Gemahl, der Erbprinz Joseph Karl Emanuel zu Pfalz-Sulzbach, 1729 gestorben waren, hatte K. P. seine Erbansprüche an Jülich auf den Bruder des letzteren, Johann Christian Joseph, übertragen; aber auch dieser starb 1733 und nun vererbten sich seine Ansprüche auf dessen Sohn, Pfalzgraf Karl Philipp Theodor, für den K. P. die Vormundschaft übernahm; ihm bestimmte er die Succession in Jülich und Berg, er sollte auch in Rheinpfalz und Neuburg sein Nachfolger werden. Da sich Frankreich des pfälzischen Anspruchs warm annahm und Friedrich II. von Preußen sein Auge auf Schlesien warf, so entsagte Letzterer am 24. December 1741 zu Gunsten des Hauses Sulzbach seinen Ansprüchen an Jülich und Berg und im Februar 1742 garantirten ihm Frankreich, Baiern und Pfalz den Besitz von Schlesien; im October 1742 ließ K. P. für den jungen Karl Philipp Theodor von Sulzbach die Huldigung in Jülich und Berg entgegen nehmen. Die alten Streitigkeiten des Kurhauses mit der unmittelbaren Reichsritterschaft wegen des pfälzischen Wildfangrechts wurden durch die Verträge vom 16. August 1717 und 17. October 1729 beigelegt; Kurpfalz entsagte seinen Ansprüchen gegen eine jährliche Ablösungssumme von 7500 Gulden und auch die anderen Streitfragen wurden zur Zufriedenheit der Ritterschaft geordnet. Als die Linie Zweibrücken-Kleeburg in Gustav Samuel Leopold am Erlöschen war, näherte sich dieser K. P. und die Birkenfelder Linie fürchtete für ihre Erbfolge; 1724 wurde sogar eine kurfürstliche Garnison in Zweibrücken aufgenommen, deren Entfernung aber ein kaiserliches Dekret 1725 gebot. K. P. beanspruchte den Heimfall des Landes an ihn nach dem Rechte der Primogenitur. Der bittere Streit mit den Birkenfeldern endete erst am 23. December 1733 durch einen Vergleich: K. P. behielt die Aemter Veldenz und Lautereck und bis zum Tode das Reichsvotum für Veldenz, trat seinen Antheil an Lützelstein und die Guttenberger Gemeinschaft an Birkenfeld ab, ebenso den Sulzbacher Antheil an Guttenberg gegen jährlich 12,000 Gulden; das ganze Zweibrückener Land außer dem Unteramte Stadeck fiel an Birkenfeld, beide Theile entsagten allen übrigen Ansprüchen und gelobten in den abgetretenen Landestheilen den Confessionen Duldung zu gewähren. Kurz nach der Vollendung seines 81. Lebensjahres starb K. P. nach kurzem Unwohlsein in Mannheim am 31. December 1742. Er wurde daselbst bestattet. In ihm erlosch das Haus Pfalz-Neuburg im Mannsstamme.

[336] Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. II, Heidelberg 1845; Hautz und v. Reichlin-Meldegg, Geschichte der Universität Heidelberg, Bd. II, Mannheim 1864; Gespräch im Reiche der Todten zwischen dem Kurfürsten Karl Philipp und dem Cardinal Fleury, Heidelberg 1743.